Liebe Mitglieder,
mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie über zwei wichtige Themen informieren:
1. Öffnung der Golfanlage
Wir alle haben mit großer Freude zur Kenntnis genommen, dass die ersten Bundesländer (Thüringen, Rheinland-Pfalz und auch Brandenburg) die Golfanlagen wieder unter Auflagen öffnen dürfen.
Noch sind die Sportanlagen und somit auch die Golfanlagen in Berlin geschlossen. Wir gehen davon aus, dass es auch in Berlin nur noch eine Frage von wenigen Tagen sein wird, bis Vereins- und Trainingsgelände unter Beachtung der Hygieneregeln wieder betreten werden dürfen und Individualsportarten im Freien gestattet sind.
Sobald wir von den Behörden nähere Information haben, werden wir Sie über die gewohnten Kommunikationsmittel (unsere Internetseite und Clubnachrichten) informieren.
2. Mitgliederversammlung 2020
Nachdem wir die für den 11. März anberaumte ordentliche Mitgliederversammlung vorsorglich aus Gesundheitsschutzgründen am 10. März abgesagt haben, trat einige Tage später die behördliche Anordnung nach §§ 16 und 28 des Infektionsschutzgesetzes in Kraft.
Wir möchten Sie über unser weiteres Vorgehen in Sachen Mitgliederversammlung informieren:
Der Bundestag hat in einem Eilverfahren am 25. März 2020 diverse Änderungen im Vereinsrecht beschlossen, die im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zusammengefasst sind (Bundestag-Drucksache 19/18110 v. 24.3.2020).
Die neue gesetzliche Regelung sagt u.a., dass abweichend von § 32 Absatz 2 BGB ein Beschluss ohne Einberufung einer Versammlung möglich ist (im schriftlichen Umlaufverfahren).
Der Vorstand beabsichtigt daher die Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren durchzuführen, da es sehr wahrscheinlich ist, dass in diesem Jahr keine größeren Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen. Die dafür notwendigen Unterlagen und Informationen werden wir Ihnen Anfang Mai auf dem Postweg zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Yasin Turhal
- Geschäftsführer-